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Die Einstufung in einen Pflegegrad ist ein entscheidender Schritt für Personen, die pflegebedürftig sind. Sie bestimmt, welche Leistungen aus der Pflegeversicherung beansprucht werden können. Grundlage für diese Einstufung ist die Pflegebegutachtung, die seit der Pflegereform auf einem neuen Begutachtungsassessment (NBA) basiert. Dieses Verfahren teilt sich in verschiedene Module, die die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person umfassend erfassen. In diesem Blog-Beitrag möchten wir die sechs Module der Pflegebegutachtung näher beleuchten.
Modul 1: Mobilität
Das erste Modul bewertet die körperliche Beweglichkeit des Antragstellers. Dazu gehören Bewegungen wie das Aufstehen und Hinsetzen, das Treppensteigen oder die Fähigkeit, sich innerhalb der eigenen vier Wände zu bewegen. Die Mobilität ist ein wesentlicher Faktor für die Selbstständigkeit im Alltag.
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Dieses Modul erfasst Einschränkungen in der kognitiven Funktion und der Kommunikationsfähigkeit. Bewertet werden zum Beispiel Gedächtnisprobleme, Orientierungsverlust oder Schwierigkeiten beim Verstehen und Produzieren von Sprache. Dieses Modul ist besonders relevant für Personen mit demenziellen Erkrankungen oder neurologischen Störungen.
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Modul 3 widmet sich dem Verhalten und psychischen Zustand des Betroffenen, einschließlich der Bewältigung von Krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen. Es beurteilt, inwieweit Verhaltensweisen wie Aggressivität oder Depressionen die Pflege erschweren.
Ein Pflegegrad wird durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder, bei privat Versicherten, durch den Medizinischen Dienst der Privaten Krankenversicherung (MD) zertifiziert. Diese Gutachter führen eine sogenannte Pflegebegutachtung durch, um den Grad der Pflegebedürftigkeit festzustellen. Der Prozess basiert auf dem neuen Begutachtungsassessment (NBA), welches verschiedene Lebensbereiche der betroffenen Person bewertet. In bestimmten Fällen, etwa wenn der Medizinische Dienst nicht zeitnah einen Termin anbieten kann, dürfen auch andere unabhängige Gutachter eingesetzt werden. Dies stellt sicher, dass alle Betroffenen Zugang zu einer fairen und gründlichen Bewertung ihrer Pflegebedürftigkeit erhalten.
Modul 4: Selbstversorgung
Die Fähigkeit zur Selbstversorgung ist ein zentraler Aspekt der Pflegebegutachtung. Dieses Modul bewertet, wie selbstständig die Person alltägliche Aufgaben wie Essen, Körperpflege und Ankleiden bewältigen kann. Die Einschränkungen in diesem Bereich sind direkt mit dem Pflegebedarf verbunden.
Modul 5: Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
Hier wird beurteilt, inwiefern der Betroffene in der Lage ist, mit den Anforderungen seiner Krankheit oder Therapie umzugehen, z.B. Medikamenteneinnahme, Wundversorgung oder die Nutzung medizinischer Geräte.
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Das sechste Modul erfasst, wie die pflegebedürftige Person ihren Alltag gestaltet und inwieweit sie in der Lage ist, soziale Kontakte zu pflegen. Einbezogen wird auch, ob und wie Aktivitäten des täglichen Lebens und Freizeitgestaltung möglich sind.
Die 5 Pflegegrade im Überblick
Die Pflegegrade bestimmen den Umfang der Pflegebedürftigkeit und die entsprechenden Leistungen, die ihr von der Pflegekasse erhalten könnt. Hier eine kurze Übersicht der Unterschiede:
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Bedarf: Geringer Unterstützungsbedarf im Alltag
- Leistungen: Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, Pflegeberatung
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Bedarf: Regelmäßige Unterstützung im Alltag und bei der Grundpflege
- Leistungen: Pflegesachleistungen bis zu 724 Euro, Pflegegeld bis zu 316 Euro, Kombinationsleistungen, Entlastungsbetrag
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Bedarf: Tägliche Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität
- Leistungen: Pflegesachleistungen bis zu 1.363 Euro, Pflegegeld bis zu 545 Euro, Tages- und Nachtpflege, Entlastungsbetrag
Kostenlose Pflegegradberatung von Familiara
Das System zur Ermittlung von Pflegegraden ist komplex und für viele Menschen schwer verständlich. Statistiken zeigen, dass jeder fünfte Antrag abgelehnt wird und jede zweite betroffene Person mit dem Ergebnis unzufrieden ist. Die Experten von Familiara stehen beratend zur Seite helfen euch dabei, den für euch passenden Pflegegrad durchzusetzen!

Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Bedarf: Umfangreiche tägliche Unterstützung bei allen grundlegenden Aktivitäten
- Leistungen: Pflegesachleistungen bis zu 1.693 Euro, Pflegegeld bis zu 728 Euro, vollstationäre Pflege, Entlastungsbetrag
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
- Bedarf: Rund-um-die-Uhr-Betreuung und intensive Pflege
- Leistungen: Pflegesachleistungen bis zu 2.095 Euro, Pflegegeld bis zu 901 Euro, Intensivpflege, Entlastungsbetrag
Fazit
Die Module der Pflegebegutachtung bilden eine ganzheitliche Grundlage zur Ermittlung des Pflegebedarfs und der daraus resultierenden Pflegegrade. Sie ermöglichen eine individuelle Bewertung der Pflegebedürftigkeit, die sowohl körperliche als auch psychische Aspekte berücksichtigt. Für Betroffene und ihre Angehörigen ist es wichtig, sich mit den Modulen vertraut zu machen, um den Begutachtungsprozess besser zu verstehen und sich entsprechend darauf vorbereiten zu können. Die detaillierte Erfassung der individuellen Situation ist entscheidend für die Sicherstellung einer angemessenen Pflege und Unterstützung.