Die Pflege von Angehörigen kann physisch und emotional sehr belastend sein. Pflegende benötigen deshalb hin und wieder eine Auszeit, um sich zu erholen, dringende persönliche Angelegenheiten zu erledigen oder selbst gesundheitliche Vorsorge zu betreiben. Hier kommt die Verhinderungspflege ins Spiel, ein Angebot der Pflegeversicherung, das genau für solche Situationen gedacht ist.
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege, auch als Ersatzpflege bezeichnet, ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die greift, wenn die reguläre Pflegeperson, meist ein pflegender Angehöriger, vorübergehend ausfällt oder eine Pause benötigt. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, wie zum Beispiel wegen Krankheit, Urlaub oder anderen wichtigen Verpflichtungen.
Verhinderungspflege vs. Entlastungspauschale – wo ist der Unterschied? Verhinderungspflege bietet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, bis zu sechs Wochen im Jahr eine Vertretungspflege zu nutzen, wenn sie selbst verhindert sind, wobei die Pflegeversicherung die Kosten bis zu einem festgelegten Betrag übernimmt. Die Entlastungspauschale hingegen gewährt pflegebedürftigen Menschen monatlich 131 Euro, um zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu finanzieren, ohne dass ein spezieller Anlass wie Verhinderungspflege erforderlich ist. Während Verhinderungspflege gezielt die Vertretung der Hauptpflegeperson abdeckt, dient die Entlastungspauschale allgemein zur Unterstützung im Alltag
Voraussetzungen für die Verhinderungspflege
Um Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Pflegegrad: Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben.
- Vorpflegezeit: Die reguläre Pflegeperson muss die pflegebedürftige Person bereits mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt haben.
- Antragstellung: Die Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Ein formloser Antrag reicht aus, oft werden jedoch spezifische Formulare von der Pflegekasse bereitgestellt.
Umfang und Leistungen der Verhinderungspflege
Die Pflegeversicherung übernimmt Kosten für die Verhinderungspflege bis zu einem bestimmten Betrag und Zeitraum:
- Jährlicher Höchstbetrag: Aktuell stehen bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung.
- Zeitraum: Die Verhinderungspflege kann für maximal 42 Kalendertage (sechs Wochen) pro Jahr genutzt werden.
- Erweiterung durch Kurzzeitpflege: Falls der Anspruch auf Kurzzeitpflege nicht vollständig genutzt wurde, können bis zu 806 Euro zusätzlich für die Verhinderungspflege eingesetzt werden, was den Höchstbetrag auf insgesamt 2.418 Euro erhöht.
Wer kann Verhinderungspflege leisten?
Die Verhinderungspflege kann durch verschiedene Personen oder Einrichtungen übernommen werden:
- Verwandte oder Bekannte: Wenn nahe Verwandte oder im Haushalt lebende Personen die Pflege übernehmen, wird der Betrag auf das 1,5-fache des Pflegegeldes begrenzt. Dies bedeutet, dass diese Personen maximal bis zu 1.612 Euro erhalten können.
- Professionelle Pflegekräfte oder Pflegeeinrichtungen: Hier greift der volle Höchstbetrag der Verhinderungspflege.
- Pflegedienste: Diese können auch stundenweise in Anspruch genommen werden, um die pflegenden Angehörigen zu entlasten. Die stundenweise Verhinderungspflege wird nicht auf die 42 Tage angerechnet, wenn die Pflegezeit unter acht Stunden pro Tag bleibt.
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Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für Verhinderungspflege ist relativ einfach und erfolgt in der Regel in folgenden Schritten:
- Antrag bei der Pflegekasse: Den Antrag auf Verhinderungspflege stellt man bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Formulare können häufig online heruntergeladen werden.
- Nachweis der Vorpflegezeit: Es muss nachgewiesen werden, dass die Pflegeperson die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate gepflegt hat.
- Angabe des Pflegevertreters: Es muss angegeben werden, wer die Verhinderungspflege übernimmt (z.B. Angehöriger, Pflegedienst).
- Abrechnung und Nachweis: Nach der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege müssen die entstandenen Kosten durch Rechnungen und Quittungen bei der Pflegekasse nachgewiesen werden.
Praktische Tipps zur Nutzung der Verhinderungspflege
- Rechtzeitige Planung: Da die Verhinderungspflege nur einmal jährlich beantragt werden kann, ist eine rechtzeitige Planung wichtig. Man sollte frühzeitig klären, wann und wie oft man eine Auszeit benötigt.
- Kombination mit anderen Leistungen: Verhinderungspflege kann gut mit anderen Leistungen der Pflegeversicherung kombiniert werden, z.B. Kurzzeitpflege oder zusätzlichen Betreuungsleistungen.
- Flexible Nutzung: Verhinderungspflege kann stundenweise oder tageweise in Anspruch genommen werden. Dies bietet Flexibilität, z.B. für regelmäßige Pausen oder kurzfristige Notfälle.
- Beratung in Anspruch nehmen: Pflegestützpunkte oder Pflegeberatungsstellen können bei der Antragstellung und Organisation der Verhinderungspflege unterstützen.
Fazit:
Die Verhinderungspflege bietet pflegenden Angehörigen die notwendige Entlastung und Zeit für Erholung, was ihre langfristige Fähigkeit zur Pflege ihrer Liebsten unterstützt. Sie hilft, Überlastung zu vermeiden und fördert die eigene Gesundheit und das Wohlbefinden der pflegenden Person. Gleichzeitig gewährleistet sie, dass die pflegebedürftige Person weiterhin gut versorgt ist. Durch die Nutzung der Verhinderungspflege können pflegende Angehörige sicherstellen, dass sie ihre wichtige Rolle auch auf lange Sicht gesund und ausgeglichen erfüllen können.