Allgemeine Geschäftsbedingungen der enna systems GmbH

Stand: 04.08.2026, Version 2.1

enna systems GmbH, Sandstraße 35, 80335 München · Registergericht: Amtsgericht München, HRB 259152 · Geschäftsführer: Jakob Bergmeier, Moritz Kutschera, Tim Haug · E-Mail: [email protected]

Inhalt


Allgemeiner Teil – Gilt für alle Verträge

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der enna systems GmbH (nachfolgend „enna“) und dem Kunden (nachfolgend „KUNDE“) über die Nutzung der Produkte und Dienstleistungen von enna, insbesondere wenn der Vertragsschluss über die Website https://enna.care (nachfolgend „WEBSITE“), die enna Companion App (nachfolgend „enna App“) oder telefonisch erfolgt.

(2) Widersprechende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, enna stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.

(3) Maßgeblich ist die jeweils bei Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung dieser AGB. Der KUNDE kann die AGB jederzeit unter https://enna.care/agb einsehen, ausdrucken und speichern.

(4) Verträge werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen.

(5) Der KUNDE muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Verträge können auch durch gesetzliche oder rechtsgeschäftliche Vertreter des KUNDEN geschlossen werden.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation von Produkten und Dienstleistungen auf der WEBSITE oder in der enna App stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Der KUNDE wird lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben.

(2) Durch Betätigung des Buttons „Bestellung abschließen“ bzw. „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ gibt der KUNDE ein verbindliches Vertragsangebot ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der KUNDE diese AGB als maßgeblich an. Dies gilt auch dann, wenn aufgrund eines kostenlosen Testzeitraums (§ 3a) am Tag der Bestellung keine Zahlung fällig wird.

(3) enna bestätigt den Eingang der Bestellung durch eine Bestätigungs-E-Mail. Diese stellt noch keine Annahme des Vertragsangebotes dar. Die Annahme erfolgt durch eine ausdrückliche Vertragsbestätigung per E-Mail oder durch Versand der Ware/Hardware.

(4) Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss gespeichert und dem KUNDEN mit der Auftragsbestätigung nebst diesen AGB in Textform (per E-Mail) zugesandt.

(5) Der KUNDE stimmt zu, Rechnungen elektronisch per E-Mail zu erhalten.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle gegenüber dem KUNDEN angegebenen Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Etwaige Versand- oder Lieferkosten werden gesondert ausgewiesen. Beträge, die eine Pflegekasse gegenüber enna trägt (§ 16 Abs. 2 a), sind Nettobeträge und nicht Teil des vom KUNDEN zu zahlenden Endpreises.

(2) Die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise gelten. Zahlungen sind ab Fälligkeit mittels der von enna angebotenen Zahlungsmöglichkeiten zu leisten.

(3) Im Falle einer vom KUNDEN zu vertretenden Rücklastschrift ist enna berechtigt, die durch die Rücklastschrift tatsächlich entstandenen Bankgebühren weiterzuberechnen. Dem KUNDEN bleibt der Nachweis unbenommen, dass Kosten nicht oder in geringerer Höhe entstanden sind.

(4) Kommt der KUNDE mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. enna ist berechtigt, ein Inkassounternehmen mit der Forderungseintreibung zu beauftragen.

(5) enna ist berechtigt, die Abonnementgebühren bei gestiegenen Kosten (z. B. durch gestiegene Infrastruktur-, Leitstellen- oder Mobilfunkkosten) mit einer Ankündigungsfrist von mindestens vier Wochen in Textform (per E-Mail) angemessen anzupassen. Im Falle einer Preiserhöhung hat der KUNDE ein Sonderkündigungsrecht bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung.

§ 3a Kostenloser Testzeitraum

(1) Bei Erstbestellung eines Abonnements gewährt enna einen kostenlosen Testzeitraum von 30 Tagen. Er beginnt mit dem Tag, an dem der KUNDE oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Hardware in Besitz nimmt.

(2) Während des Testzeitraums fallen keine Abonnementgebühren an. Einmalige Versandkosten bleiben hiervon unberührt.

(3) Kündigt der KUNDE bis zum Ablauf des Testzeitraums, endet der Vertrag mit dessen Ablauf, ohne dass Abonnementgebühren anfallen. Für die Rückgabe der Hardware gilt § 5.

(4) Kündigt der KUNDE nicht, setzt sich der Vertrag als Abonnement zu dem bei Bestellung vereinbarten Preis fort. enna weist den KUNDEN spätestens sieben Tage vor Ablauf des Testzeitraums in Textform auf dessen Ende und auf die dann fällige Gebühr hin.

(5) Der Testzeitraum wird einmalig je KUNDE gewährt. Das Widerrufsrecht nach § 9 bleibt unberührt und läuft unabhängig vom Testzeitraum.

§ 4 Kündigung – Allgemeine Regelungen

(1) Soweit im jeweiligen Besonderen Teil keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart ist, kann der KUNDE den Vertrag jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen. Ist eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, ist die ordentliche Kündigung zu deren Ablauf möglich; danach gilt Satz 1.

(2) Die Kündigung kann in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail an [email protected], per Brief oder über die WEBSITE unter https://enna.care/account/subscriptions/ (nach Einloggen über den „Kündigen“-Button erreichbar).

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für enna liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE mit zwei aufeinanderfolgend zu entrichtenden Zahlungen in Verzug ist und diesbezüglich gemahnt wurde, oder wenn der KUNDE seine vertraglichen Pflichten wesentlich verletzt.

§ 5 Rückgabe von Mietgegenständen

(1) Bei Vertragsende ist sämtliche überlassene Hardware (Mietgegenstand) mit Zubehör innerhalb von 14 Tagen an enna zurückzugeben. Der KUNDE erhält zu diesem Zweck einen Retourenschein per E-Mail. Die Rücksendekosten trägt enna.

(2) Der KUNDE ist angehalten, den Mietgegenstand nach Erhalt auf mögliche Transportschäden zu untersuchen und enna unverzüglich darüber zu informieren. Dies dient der verbesserten Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Transportdienstleister. Das Versäumnis der Mitteilung hat für den KUNDEN keine nachteilige rechtliche Auswirkung.

(3) Der KUNDE hat den Mietgegenstand – abgesehen von normalen Gebrauchsspuren – in dem Zustand zurückzugeben, in dem er ihn erhalten hat.

(4) Wird der Mietgegenstand nicht fristgemäß zurückgegeben oder setzt der KUNDE den Gebrauch nach Vertragsende fort, ist enna berechtigt, die monatliche Vergütung für die Dauer der Vorenthaltung weiter zu berechnen.

(5) Gibt der KUNDE den Mietgegenstand trotz erneuter Aufforderung und Setzung einer angemessenen Nachfrist (mindestens 7 Tage) nicht zurück, ist enna berechtigt, den Zeitwert der Hardware in Rechnung zu stellen.

(6) Schickt der KUNDE den Mietgegenstand unvollständig zurück, ist er verpflichtet, auf Aufforderung den fehlenden Bestandteil innerhalb von 7 Tagen nachzusenden. Andernfalls ist enna berechtigt, den fehlenden Bestandteil in Rechnung zu stellen.

§ 6 Haftung

(1) enna haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von enna oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Daneben haftet enna für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer gegebenen Garantie oder zugesicherter Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

(3) enna haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertrauen darf.

(4) Im Übrigen ist die Haftung von enna – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

(5) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von enna. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

§ 7 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO. Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung unter https://enna.care/datenschutz zu entnehmen.

(2) Personenbezogene Daten werden zur Erfüllung des Vertragszwecks verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Soweit zur Leistungserbringung erforderlich, werden Daten an Kooperationspartner von enna weitergeleitet, insbesondere an:

(3) Werden Daten Dritter (z. B. Angehörige, Notfallkontakte) hinterlegt, versichert der KUNDE, dass er zuvor das Einverständnis der betreffenden Person eingeholt hat.

(4) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden Daten gelöscht, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten (insb. § 147 AO: 6–10 Jahre) erfordern eine längere Speicherung.

(5) Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim zu halten. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 8 Eigentum und geistiges Eigentum

(1) Sämtliche von enna überlassene Hardware (enna Dock, Tablet, Notrufarmband, Zubehör) steht im Eigentum von enna oder deren Lieferanten und geht nicht in das Eigentum des KUNDEN über, sofern in den besonderen Teilen nichts anderes geregelt ist.

(2) Das enna Dock, die enna Apps und alle zugehörigen Inhalte sind urheber-, marken- und designrechtlich geschützt. Jegliche unerlaubte Vervielfältigung, Veröffentlichung oder gewerbliche Verwertung ist unzulässig.

(3) Der KUNDE stellt enna von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung geistiger Eigentumsrechte durch unerlaubte Handlungen des KUNDEN resultieren.

§ 9 Widerrufsrecht

(1) Ist der KUNDE Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, steht ihm ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu.

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage. Bei Verträgen über die Lieferung von Waren beginnt die Frist ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben. Bei Verträgen über Dienstleistungen (insbesondere den Hausnotruf-Service) beginnt die Frist ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (enna systems GmbH, Sandstraße 35, 80335 München, Tel.: 089 62826026, [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Post, E-Mail oder Telefon) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten durch eine andere als die günstigste Standardlieferung), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der Widerrufsmitteilung zurückzuzahlen.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis der Rücksendung erbracht haben. Sie haben die Waren unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Widerruf an uns zurückzusenden. enna trägt die Kosten der Rücksendung. Sie erhalten hierfür einen Retourenschein per E-Mail.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.

Haben Sie verlangt, dass Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, haben Sie einen angemessenen Betrag für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu zahlen. Fällt der Widerruf in einen kostenlosen Testzeitraum nach § 3a, entsteht kein zu zahlender Betrag.

(2) Das Widerrufsrecht erlischt bei digitalen Inhalten (die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden), wenn enna mit der Vertragserfüllung begonnen hat, nachdem der KUNDE dem ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des internationalen Privatrechts. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Aufenthaltsstaates des KUNDEN bleiben unberührt.

(2) Sofern der KUNDE Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand München.

(3) Auf die Bestellung des KUNDEN finden jeweils die AGB Anwendung, die zum Zeitpunkt der Bestellung in Kraft sind.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

(5) enna ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus bestehenden Verträgen ganz oder teilweise auf ein verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG oder auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen. enna wird den KUNDEN hierüber mindestens vier Wochen vor dem geplanten Übergang in Textform informieren. Dem KUNDEN steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von vier Wochen zum Zeitpunkt des Übergangs zu.

(6) Online-Streitbeilegung für Verbraucher: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. enna ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes, Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (https://www.verbraucher-schlichter.de).


Teil I – enna Familienmitgliedschaft

Miete des enna Dock, des Tablets und der SIM-Karte

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend zum Allgemeinen Teil für die enna Familienmitgliedschaft.

§ 11 Leistungsgegenstand

(1) enna bietet dem KUNDEN das enna Dock sowie ein Tablet und ggf. eine SIM-Karte mit unbegrenztem mobilem Datenvolumen (zusammen „Mietgegenstand“) zur Miete an.

(2) Das enna System ist eine technische Vorrichtung, die ausschließlich im Rahmen eines bestehenden Mietvertrags zusammen mit einem technisch zugelassenen Tablet und der darauf installierten enna Dock App individuelle oder standardisierte Inhalte wiedergeben kann. Nutzer können sich über die enna Dock App mit Bezugspersonen verbinden, die ihrerseits die enna App auf ihren Smartphones installiert haben.

(3) Für die Internet-Anbindung des Tablets über die optional mitgelieferte SIM-Karte in Deutschland gelten ergänzend die AGB der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG für Mobilfunkdienstleistungen. Für Österreich gelten ergänzend die AGB der A1 Telekom Austria AG.

§ 12 Mitgliedschafts-Modelle und Laufzeit

(1) Der KUNDE kann zwischen folgenden Modellen wählen:

(2) Ein Wechsel von einem Modell mit kürzerer in ein Modell mit längerer Mindestlaufzeit stellt einen neuen Vertragsabschluss dar. Die Laufzeit beginnt mit dem Tag des Wechsels neu.

(3) Der Versand des Mietgegenstands erfolgt innerhalb Deutschlands. Die Lieferzeit beträgt 2 bis 4 Werktage.

(4) Vor Beginn der Abrechnung gilt der kostenlose Testzeitraum nach § 3a.

§ 13 Pflichten des KUNDEN (Familienmitgliedschaft)

(1) Der KUNDE verpflichtet sich, das mitgelieferte Tablet sowie die SIM-Karte ausschließlich für die gemeinsame Nutzung mit dem enna Dock zu verwenden.

(2) Der KUNDE ist verpflichtet, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln, keine physischen oder chemischen Veränderungen vorzunehmen und den Mietgegenstand vor Verlust oder Diebstahl zu schützen. Im Falle des Abhandenkommens (Verlust oder Diebstahl) ist enna unverzüglich zu informieren, damit enna die zuständige Pflegekasse und ggf. weitere Kooperationspartner benachrichtigen kann. Die Mietgebühren laufen bis zur Vertragsbeendigung weiter. Im Falle eines Diebstahls ist der KUNDE verpflichtet, eine polizeiliche Anzeige zu erstatten und enna eine Kopie der Anzeige zu übermitteln. enna bemüht sich, dem KUNDEN zeitnah Ersatz-Hardware zur Verfügung zu stellen; ein Anspruch hierauf besteht nicht.

(3) Eine Weitervermietung an Dritte ist ohne ausdrückliche Genehmigung von enna nicht gestattet.

(4) Der KUNDE ist verpflichtet, seine hinterlegten Kontaktdaten und Zugangsdaten aktuell zu halten und sein Passwort geheim zu halten. Bei Anhaltspunkten für einen Missbrauch der Zugangsdaten ist enna unverzüglich zu informieren.

§ 14 Technische Voraussetzungen (Familienmitgliedschaft)

(1) Die vollständige Nutzung des enna Systems erfordert eine Internetverbindung (WLAN oder über die gemietete SIM-Karte) sowie eine Stromverbindung.

(2) Der KUNDE ist eigenverantwortlich für die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen, soweit diese nicht im Mietumfang enthalten sind.

(3) Bei technischen Problemen ist der KUNDE verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken.


Teil II – enna Hausnotruf-Service

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend zum Allgemeinen Teil für den enna Hausnotruf-Service, einschließlich des Tarifs mit Pflegekassen-Zuschuss und des regulären Tarifs.

§ 15 Leistungsbeschreibung Hausnotruf

15.1 Das enna Hausnotruf-System

(1) enna bietet ein tabletbasiertes Kommunikations- und Assistenzsystem, das um eine Hausnotruffunktion mit Anbindung an eine 24/7-Notrufzentrale erweitert werden kann (§ 16). Das System umfasst ein enna Tablet mit integrierter SIM-Karte, ein Notrufarmband (BLE-verbunden), die enna Dock App sowie die enna Companion App für Angehörige.

(2) Bei Auslösung eines Alarms über das Notrufarmband wird der Alarm direkt an eine private 24-Stunden-Notrufzentrale eines Kooperationspartners von enna weitergeleitet, die geeignete Maßnahmen veranlasst. Die Hausnotruf-Funktion ist ein privater Notrufdienst im Sinne dieser AGB.

(3) Wichtiger Hinweis: Das enna-System ermöglicht und unterstützt keinen öffentlichen Notruf im Sinne von § 164 TKG. Über das enna-System sind keine Notrufverbindungen zu den öffentlichen Notrufnummern 112 oder 110 möglich. Das enna-System ersetzt nicht den öffentlichen Notruf, sondern bietet eine ergänzende Möglichkeit, eine private Notrufzentrale zu benachrichtigen. Bei akuten Notfällen und Gefahrenlagen ist es stets ratsam, direkt den öffentlichen Notruf 112 und/oder 110 über ein geeignetes Endgerät (Festnetztelefon, Mobiltelefon) zu wählen.

(4) enna kann keine Garantie für die jederzeitige Verfügbarkeit und fehlerfreie Weiterleitung von Notrufen übernehmen. Aufgrund individueller Verhaltensmuster, Umwelteinflüssen und technischer Rahmenbedingungen sind Einschränkungen möglich.

15.2 Notrufzentrale und Kooperationspartner

(1) enna ist berechtigt, einen oder mehrere Kooperationspartner mit der Erbringung von Teilen oder des gesamten Leistungsspektrums zu beauftragen. In den Tarifen gemäß § 16 Abs. 2 umfasst dies insbesondere die 24-Stunden-Notrufzentrale. enna ordnet den KUNDEN einer der angebundenen Notrufzentralen zu und ist berechtigt, diese Zuordnung zu ändern; der Leistungsumfang gegenüber dem KUNDEN bleibt hiervon unberührt. Im Tarif mit Pflegekassen-Zuschuss (§ 16 Abs. 2 a) umfasst die Beauftragung zusätzlich die Bereitstellung des mehrkostenfreien Standard-Hausnotrufs im Rahmen der Mehrkostenregelung sowie die Abrechnung mit den Pflegekassen.

(2) Die Durchführung von Notfallmaßnahmen (z. B. medizinische Erstversorgung, Rettungsdiensteinsatz) ist nicht Vertragsgegenstand. Der Leistungsumfang beschränkt sich auf die Übermittlung des Notrufs und die Veranlassung geeigneter Maßnahmen durch die Notrufzentrale.

(3) Sofern eine medizinische Notfallsituation vorliegt oder vom KUNDEN gemeldet wird, alarmiert die Notrufzentrale den örtlich zuständigen Rettungsdienst im Namen und auf Kosten des KUNDEN. enna weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Alarmen ohne Sprachkontakt zum KUNDEN eine Türöffnung durch die angeforderten Rettungskräfte veranlasst werden kann, sofern keine Kontaktpersonen erreichbar sind. Die dabei anfallenden Einsatzkosten der notfallmäßigen Türöffnung sowie dabei ggf. entstehende Sachschäden werden nicht von enna erstattet und sind durch den KUNDEN zu tragen.

15.3 Schlüsselhinterlegung

(1) Optional kann der KUNDE einen Wohnungsschlüssel hinterlegen: bei einer vom KUNDEN benannten Kontaktperson oder in einer mit Zahlencode gesicherten Schlüsselbox.

(2) enna übernimmt keine Verantwortung für den tatsächlichen Erfolg des Zugangs zur Wohnung, eine bestimmte Zeitdauer oder die ständige Verfügbarkeit dieses Dienstes.

(3) enna haftet nicht für den Verlust, Missbrauch oder die unbefugte Nutzung eines hinterlegten Schlüssels durch Dritte, es sei denn, enna oder ein Kooperationspartner von enna hat den Verlust oder Missbrauch vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

(4) Der KUNDE ist allein dafür verantwortlich, dass die von ihm hinterlegten Schlüsselkontakte erreichbar und die Schlüssel am angegebenen Ort verfügbar sind. Führt ein Notruf mangels erreichbarer Schlüsselkontakte zu einer notfallmäßigen Türöffnung durch Rettungskräfte, trägt der KUNDE die daraus entstehenden Kosten und etwaige Sachschäden. enna weist ausdrücklich darauf hin, dass eine ausreichende Anzahl erreichbarer Kontaktpersonen das Risiko einer gewaltsamen Türöffnung erheblich reduziert.

15.4 Beginn der Notruffunktion

(1) Die Hausnotruffunktion wird freigeschaltet, sobald die Angaben nach § 23 Abs. 1 vollständig vorliegen und an die zugeordnete Notrufzentrale übermittelt sind.

(2) Bis zur Freischaltung steht die Notruffunktion nicht zur Verfügung. Das enna Dock weist hierauf hin. Die übrigen Funktionen des enna Systems sind ab Inbetriebnahme nutzbar.

(3) Absatz 2 gilt auch während eines kostenlosen Testzeitraums nach § 3a. § 15.1 Abs. 3 (kein öffentlicher Notruf über enna) bleibt in jedem Fall unberührt.

§ 16 Abo-Modelle Hausnotruf

(1) Der Hausnotruf-Service wird ohne Mindestvertragslaufzeit angeboten. Die Abrechnung erfolgt monatlich; der KUNDE kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen (§ 4 Abs. 1). Vor Beginn der Abrechnung gilt der kostenlose Testzeitraum nach § 3a.

(2) Folgende Tarife stehen zur Verfügung:

(3) Der Leistungsumfang der Tarife a) und b) ist identisch; sie unterscheiden sich ausschließlich im vom KUNDEN zu zahlenden Preis. Ein Wechsel von Tarif a) auf b) ist jederzeit möglich. Ein Wechsel von Tarif b) auf Tarif a) ist zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums möglich.

(4) Die genauen Preise ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste auf der WEBSITE.

(5) Der Versand der Hardware erfolgt innerhalb Deutschlands. Die Lieferzeit beträgt 2 bis 4 Werktage.

§ 17 Mehrkostenregelung (Überversorgung) – nur Tarif § 16 Abs. 2 a)

(1) Dieser Paragraph gilt ausschließlich für den Tarif enna Hausnotruf mit Pflegekassen-Zuschuss (§ 16 Abs. 2 a). Das enna-System geht über den Leistungsumfang eines Standard-Hausnotrufs hinaus. Die Kostenübernahme durch die Pflegekasse beschränkt sich auf den Standard-Hausnotrufbetrag gemäß § 40 Abs. 1 SGB XI. Die Differenz (Mehrkosten) trägt der KUNDE selbst.

(2) Der KUNDE wird vor Vertragsschluss über die Mehrkostenregelung und die Höhe des Eigenanteils informiert und bestätigt seine bewusste Entscheidung für das erweiterte enna-System.

(3) enna bietet dem KUNDEN alternativ die Möglichkeit, einen kostenfreien Standard-Hausnotruf über einen Kooperationspartner zu beziehen, der vollständig von der Pflegekasse getragen wird. Der KUNDE wird hierauf vor Vertragsschluss hingewiesen und dokumentiert seine Wahl per Beiblatt.

§ 18 Pflegekassen-Kostenübernahme – nur Tarif § 16 Abs. 2 a)

(1) KUNDEN mit Pflegegrad 1–5 können bei ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. enna unterstützt bei der Antragstellung und übernimmt die Übermittlung an die Pflegekasse.

(2) Der KUNDE ist verpflichtet, den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss an enna zu übermitteln. Diese Frist entspricht dem kostenlosen Testzeitraum nach § 3a.

(3) Liegt der Antrag bei Ablauf des Testzeitraums nicht vollständig vor, wird der Vertrag zum Tarif nach § 16 Abs. 2 b) fortgeführt. enna weist den KUNDEN während der Frist mehrfach in Textform auf den ausstehenden Antrag und auf die Preisfolge hin; der Hinweis nach § 3a Abs. 4 bleibt davon unberührt.

(4) Die nachträgliche Einreichung des Antrags ist jederzeit möglich. Bei nachträglicher Genehmigung wird der KUNDE rückwirkend ab Bewilligungsdatum in den Tarif nach § 16 Abs. 2 a) zurückgestuft. Differenzbeträge werden verrechnet oder erstattet.

(5) Bei Ablehnung durch die Pflegekasse informiert der KUNDE enna unverzüglich. Der Vertrag wird zum Tarif nach § 16 Abs. 2 b) fortgeführt. Es gilt das fristlose Kündigungsrecht nach § 19 a).

(6) Bei Wegfall des Pflegegrads oder Beendigung der Kostenübernahme informiert der KUNDE enna unverzüglich. Ab dem Wegfall wird der Tarif nach § 16 Abs. 2 b) berechnet. Es gilt das fristlose Kündigungsrecht nach § 19 b).

(7) Der KUNDE ist für die Richtigkeit seiner Angaben im Antragsverfahren verantwortlich. Wird der Antrag aufgrund fehlerhafter Angaben abgelehnt, ist der KUNDE zur rückwirkenden Zahlung der Gebühren nach § 16 Abs. 2 b) verpflichtet.

§ 19 Sonderkündigungsrechte Hausnotruf

Ergänzend zu § 4 kann der KUNDE den Vertrag in folgenden Fällen fristlos kündigen:

§ 20 Pflichten des KUNDEN (Hausnotruf)

(1) Ergänzend zu den allgemeinen Pflichten ist der KUNDE verpflichtet:

(2) Der KUNDE ist angehalten, die Hardware (Tablet, Notrufarmband, Zubehör) nach Erhalt auf mögliche Transportschäden zu untersuchen und enna unverzüglich darüber zu informieren. Dies dient der verbesserten Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Transportdienstleister. Das Versäumnis der Mitteilung hat für den KUNDEN keine nachteilige rechtliche Auswirkung.

(3) enna überprüft die Funktionsfähigkeit der Notrufverbindung durch automatisierte Systemchecks (Heartbeat-Signale). Wird dabei eine Unterbrechung der Verbindung festgestellt, informiert enna den KUNDEN und ggf. die hinterlegten Notfallkontakte unverzüglich. Der KUNDE ist verpflichtet, bei entsprechender Benachrichtigung die Ursache der Störung (z. B. Stromversorgung, Internetverbindung) zu prüfen und enna über die Behebung zu informieren.

§ 21 Technische Voraussetzungen und Einschränkungen (Hausnotruf)

(1) Der Notruf-Service funktioniert über das integrierte Mobilfunknetz (SIM-Karte). Sämtliche Mobilfunkkosten für die vertragsgemäße Nutzung innerhalb Deutschlands sind in den Abonnementgebühren enthalten; während eines kostenlosen Testzeitraums nach § 3a fallen sie ebenfalls nicht für den KUNDEN an.

(2) enna hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit und Qualität des Mobilfunknetzes. Die Verfügbarkeit des Mobilfunknetzes ist Sache der jeweiligen Netzbetreiber und unterliegt erfahrungsgemäß Schwankungen. In Bereichen mit eingeschränktem Empfang kann die Notruffunktion eingeschränkt oder nicht verfügbar sein.

(3) Software-Updates für die Hardware werden in der Regel automatisch aufgespielt, sofern die Hardware eingeschaltet und mit dem Internet verbunden ist. Der KUNDE ist verpflichtet, die Hardware regelmäßig einzuschalten und online zu lassen.

(4) enna ist berechtigt, den Dienst vorübergehend für Wartungs- oder Sicherheitsmaßnahmen zu unterbrechen. Geplante Wartungen werden soweit möglich in nutzungsschwache Zeiten gelegt und dem KUNDEN vorab angekündigt. Bei ungeplanten Notfall-Wartungen (z. B. zur Behebung kritischer Sicherheitslücken) ist eine vorherige Ankündigung nicht erforderlich.

§ 22 Zusätzliche Haftungsausschlüsse (Hausnotruf)

(1) Vorbehaltlich der Haftungsregelungen in § 6 (insbesondere der unbeschränkten Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden) haftet enna darüber hinaus nicht für:

(2) Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen in Absatz 1 dieses Paragraphen sowie in § 6 gelten im Sinne eines Vertrags zugunsten Dritter (§ 328 BGB) auch zugunsten der von enna eingesetzten Kooperationspartner und Erfüllungsgehilfen, insbesondere zugunsten der Betreiber der angebundenen Notrufzentralen. Diese Dritten sind berechtigt, sich unmittelbar auf die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen zu berufen, soweit Ansprüche des KUNDEN auf Umständen beruhen, die nicht von dem jeweiligen Dritten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

§ 23 Teilnehmerdaten und Notfallplan

(1) Der KUNDE macht bei Vertragsschluss alle für die Leistungserbringung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß. Ohne diese Angaben kann der Hausnotruf-Service nicht erbracht werden; zum Beginn der Notruffunktion gilt § 15.4.

(2) Der KUNDE hat die Richtigkeit der im Notfallplan hinterlegten Daten regelmäßig zu überprüfen – insbesondere die Telefonnummern der Notfallkontakte.

(3) enna übermittelt die im Notfallplan hinterlegten Informationen (einschließlich Kontaktdaten, Notfallkontakte und Gesundheitsdaten) an die dem KUNDEN zugeordnete Notrufzentrale. Die Notrufzentrale entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und welche Informationen an Rettungsdienste, den Hausarzt oder die vom KUNDEN benannten Notfallkontakte weitergegeben werden. Gesundheitsdaten werden ausschließlich im Notfall und nur soweit in der konkreten Notfallsituation erforderlich weitergeleitet.

(4) Aufzeichnung von Notrufgesprächen: Der KUNDE nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Gespräche, die im Rahmen eines Notrufs zwischen dem KUNDEN und der Notrufzentrale geführt werden, zu Dokumentations- und Qualitätssicherungszwecken tontechnisch aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnung dient ausschließlich der Rekonstruktion des Gesprächsverlaufs zur Absicherung der Notfall-Leistung. Die Aufzeichnungen werden nach spätestens 6 Monaten datenschutzgerecht gelöscht, es sei denn, sie werden darüber hinaus in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren zu Beweiszwecken benötigt. Die Einwilligung in die Aufzeichnung ist Voraussetzung für die Nutzung der Tarife nach § 16 Abs. 2.

§ 24 Elektronischer Vertragsschluss und digitale Signatur (Hausnotruf)

(1) enna nutzt für die Vertragsabwicklung und die Unterzeichnung von Kostenübernahmeanträgen den Dienst DocuSeal zur Erstellung einfacher elektronischer Signaturen im Sinne des Art. 3 Nr. 10 eIDAS-Verordnung. Einfache elektronische Signaturen haben nach deutschem Recht freie Beweiswürdigung (§ 286 ZPO).

(2) Durch Nutzung der digitalen Signatur erkennt der KUNDE die Verbindlichkeit seiner elektronisch abgegebenen Willenserklärung an.

(3) Für Pflegekassen-Anträge genügt die einfache elektronische Signatur, sofern die zuständige Pflegekasse keine qualifizierte elektronische Signatur verlangt. Sollte eine Pflegekasse die elektronische Signatur nicht akzeptieren, stellt enna dem KUNDEN auf Wunsch eine Papierversion des Antrags zur Verfügung.


Teil III – Kauf von enna Cards und Gutscheinen

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend zum Allgemeinen Teil für den Kauf von enna Cards und Gutscheinen.

§ 25 enna Cards

(1) enna Cards sind individuell angefertigte Karten, die im Rahmen eines bestehenden Nutzungsvertrags zusammen mit dem enna System (enna Dock + Dock App) genutzt werden können.

(2) Die Präsentation der Cards in der enna App stellt kein bindendes Angebot dar. Der KUNDE gibt durch den Bestellvorgang und Betätigung des Buttons „kaufen“ bzw. „zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Kaufangebot ab.

(3) Als „lieferbar“ gekennzeichnete Ware wird innerhalb von maximal 5 Tagen nach Bestelleingang geliefert. Auf abweichende Lieferzeiten weist enna auf der jeweiligen Produktseite hin.

(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 26 Gutscheine

(1) Gutscheine können bei zukünftigen Bestellungen über die WEBSITE oder die enna App eingelöst werden. Das Guthaben wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.

(2) Die Einlösung ist nicht personenbezogen.

(3) Gutscheine haben die angegebene Gültigkeitsdauer. Ist keine Befristung angegeben, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren ab Ende des Ausstellungsjahres.

(4) Missbräuchliche oder mehrfache Einlösung ist unzulässig.

§ 27 Eigentumsvorbehalt und Aufrechnung (Cards)

(1) Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum von enna.

(2) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem KUNDEN nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Dies gilt nicht für Ansprüche aus dem Widerrufsrecht.

(3) Bei Zahlungsverzug werden sämtliche bestehenden Forderungen sofort fällig.


Anlage 1 – Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: enna systems GmbH, Sandstraße 35, 80335 München, Tel.: 089 62826026, [email protected]

Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Miete/den Kauf der folgenden Waren () / die Erbringung der folgenden Dienstleistung ():

Bestellt am () ___ / erhalten am () ___

Name des/der Verbraucher(s): ___

Anschrift des/der Verbraucher(s): ___

Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ___

Datum: ___

(*) Unzutreffendes streichen.

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